Buchungen über das Internet sowie telefonisch als auch schriftlich sind verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung sowie weitere Infos zu Ihrer Anreise in einer E-Mail. Bitte überprüfen Sie die Buchungsbestätigung direkt nach Erhalt auf ihre Richtigkeit.
Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein, stehen wir Ihnen unter Tel. 04503- 7 34 46 gerne zur Verfügung. Für spätere Reklamationen kann keine Haftung übernommen werden.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Anzahlung in Höhe von 100,- Euro innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung.
Wir bitten dringend um Nachricht, wenn Sie aus zwingenden Gründen Ihren Urlaub nicht antreten können.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung maßgeblich.
Bestätigte (Buchungsbestätigung) Buchungen gelten als verbindlich. Wir bemühen uns nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen / Ferienhaus / Appartement (schriftliche Stornierung) anderweitig zu vergeben.
Vorzeitige Abreise:
Bei vorzeitiger Abreise kann keine Rückvergütung des Mietpreises erfolgen.
Rücktrittsgebühr:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt = 15% des vereinbarten Preises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt = 25% des vereinbarten Preises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt = 50% des vereinbarten Preises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt = 80% des vereinbarten Preises
danach 90% des vereinbarten Preises
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Einwänden die Buchung innerhalb von 48 Stunden zu stornieren. Wir können ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt,o.ä. Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausgleichsangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Ferienwohnung) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechts den Feriengast, die Feriengäste des Hauses zu verweisen, falls der Feriengast der Sicherheit oder dem Ansehen der Ferienwohnung schadet oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Feriengastes gegen Vorschriften der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Ruhestörung, Beschmutzung oder der Diebstahl vom Ferienwohnung Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter.
Sollten Reklamationen bezüglich Ihrer Urlaubsbuchung auftreten, so wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Voraussetzung für die Geltendmachung eventueller Ansprüche ist, dass Reklamationen dem Vermieter unverzüglich vorgebracht werden.
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Das Vertragsobjekt darf nur mit der angegebenen, maximalen Personenanzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen, schriftlichen Vereinbarung. Der Gast verpflichtet sich, das gebuchte Objekt pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden Ihrerseits sofort dem Vermieter zu melden. Die Sauberkeit obliegt dem Mieter, ebenso die Haftung für Hausrat und Wohnungseinrichtung. Die Ferienunterkunft, sowie der Parkplatz, ist bei Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Das Geschirr ist sauber in die Schränke zurückzuräumen. Bei Abreise der Ferienwohnung, die vom Mieter nicht besenrein verlassen wurde, werden die Kosten einer Nachreinigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten für die Reinigung richtet sich nach dem Reinigungsaufwand. Fenster sind nach Verlassen (während und bei Abreise) der Ferienunterkunft zu schließen um Schäden durch Regen und Sturm zu vermeiden. Zerbrochene und oder beschädigte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Es wird keine Haftung für Bargeld oder Wertgegenstände im Mietobjekt oder Safe, für Diebstahl und Unfälle innerhalb und außerhalb der gebuchten Unterkunft übernommen. Das Parken auf dem von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden am Auto kann keine Haftung übernommen werden.
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die Vermieter Georg und Stephanie Gliwitzki, nachfolgend der Vermieter genannt, unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wuird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokomentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere; das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlichen, geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigtigen, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Der Mieter erkennt mit dem Mieten der Ferienunterkunft und der Nutzung des Internetzugangs durch WLAN die Nutzungsvereinbarung an.
Die von Ihnen gebuchte Unterkunft Ferienwohnung Ostseezauber 1 & 2 und Strandschnecke steht Ihnen die Unterkunft ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Die Anreise sollte bis 19.00 Uhr erfolgen, bei den Ferienwohnungen bis 20.00 Uhr. Nach Absprache ist auch eine spätere Anreise möglich. Sollte sich die Ankunftszeit durch Stau oder ähnliches nach 19.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr verändern, so bitte ich um Nachricht. Bei Nichtanreise des Feriengastes am Anreisetag, behält sich der Vermieter vor die Unterkunft als frei zu deklarieren. Der Vermieter hat das Recht die nichtbezogene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Sollte es zu keiner erneuten Buchung kommen und dem Vermieter ist durch die Nichtanreise des Mieters ein finanzieller Schaden entstanden, so hat der Mieter die Reiserücktrittskosten in voller Höhe zu tragen
Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr. Die Unterkunft ist besenrein zu übergeben. Sollte die Unterkunft nicht bis 10.00 Uhr geräumt sein, wird die Unterkunft für eine weitere Übernachtung neu berechnet. Ist die Unterkunft im Anschluss neu vermietet, ist der Mietausfall und die dadurch entstehenden Kosten durch den Mieter zu tragen.
Der Parkplatz befindet sich direkt am Ferienobjekt und ist kostenlos. Die Nutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Sollte der Parkplatz durch Fremdparker belegt sein, kann der Vermieter dafür nicht belangt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Es steht jedem Mieter nur ein Parkplatz zur Verfügung.